Jugend- und Jüngstenmeisterschaftsordnung des Hamburger Segler-Verbandes
Der Hamburger Seglerverband (HS) veranstaltet in Zusammenarbeit mit einem oder verschiedenen ausrichtenden Vereinen Landesjugendmeisterschaften und Landesjüngstenmeisterschaften zur Förderung des Regattasports im Verbandsgebiet. Die Meisterschaften werden in den vom Deutschen Segler-Verband (DSV) bestimmten Jüngsten- und Jugendmeisterschaftsklassen veranstaltet (derzeit Optimist, Teeny, Europe, Laser Radial, 420er, Pirat, Hobie 16 und 29er– Stand 2008) sowie in weiteren im Einzelfall festgelegten Bootsklassen. Es gelten die folgenden Bestimmungen:
  1. Der Vorstand der Hamburger Seglerjugend im HS legt den Ort und die Zeit der Regatten zur Wertung in Absprache mit den ausrichtenden Vereinen fest. Zur Ausrichtung der Landesmeisterschafts-Wettfahrten sind nur Mitgliedsvereine im HS berechtigt. Der ausrichtende Verbandsverein ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wettfahrten verantwortlich.
  2. Nur Steuerleute, die Mitglied in einem HS-Mitgliedsverein sind, können den Titel eines Hamburger Landesjüngsten- oder jugendmeisters verliehen bekommen.
  3. Zur Wertung einer Wettfahrt für die Hamburger Jüngsten- oder Jugendmeisterschaft ist Bedingung, dass mindestens sechs Boote pro Klasse und Wettfahrt aus dem Landesverband gestartet sind. Gewertet wird nach dem jeweils vom DSV angewandten Punktesystem. Entscheidend zur Wertung ist die Platzierung der Boote einer Klasse aus dem Landesverband untereinander.
  4. Die Meisterschafts-Wettfahrten können an örtlich und zeitlich verschiedenen Orten ausgesegelt werden.
  5. Bei weniger als drei gültigen Wettfahrten wird eine Meisterschaft nicht vergeben.
  6. Etwaige Crewwechsel zwischen den einzelnen Meisterschafts-Wettfahrten sind vor Beginn der Wettfahrt der Wettfahrtleitung mitzuteilen.
  7. Die Gewinner der Hamburger Jugend- und Jüngstenmeisterschaften werden mit Preisen ausgezeichnet.
 
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